Das Anwaltsmandat ist ein einfacher Auftrag im Sinne von OR 394 ff. Unser Honorar bemisst sich im Normalfall nach dem geleisteten Zeitaufwand und richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Anwaltsgesetz des Kantons Bern (KAG)
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch ein Pauschalhonorar oder ein Kostendach; bei Mandantserteilung schliessen wir mit Ihnen eine verbindliche Honorarvereinbarung ab. Mit dem Angebot KMU "Clever" decken wir die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen optimal ab.
advisca rechtsanwälte
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